Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2024

 

1. Geltungsbereich, Marder & Waschbärabwehr

1.1 Es gelten ausschließlich die AGB der Firma MC Marder Inh.: Agnes Flükiger.

1.2 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn MC Marder nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3 Die Angebote von MC Marder sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch rechtsverbindliche Unterschrift beider Vertragsparteien auf der Dienstleistungsvereinbarung oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung durch MC Marder zustande. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungsvereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

 

2. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

3. Servicedokumentation

In der Regel dokumentieren die Mitarbeiter von MC Marder die von Ihnen beim Auftraggeber erbrachten Leistungen unverzüglich und stellen die Servicedokumentation dem Auftraggeber in Papierform sofort zur Verfügung.

 

4. Gutachten

4.1 Auf Wunsch werden nach der Behandlung Gutachten für Versicherungen, Dachdecker oder Anwälte erstellt. Diese sind nur Bestandteil des Gesamtpaketes wenn MC Marder vor der Behandlung darüber beauftragt wird.

4.2 Sollte im Nachhinein ein Gutachten gewünscht werden, wird dieses extra berechnet.

4.3 Gutachten können eine Wartezeit von ca. 2 Wochen betragen.

4.4 Gutachten sind nicht Bestandteil der Behandlungsrechnungen, sondern ein extra Service der Firma MC Marder.

 

5. Garantien

5.1 MC Marder vergibt, soweit nichts anderes vereinbart, eine 2 jährige Garantie auf Marder & Waschbärfrei. Diese gilt ab Tag der Behandlung. (gilt nicht für Nagetiere, Siebenschläfer oder Eichhörnchen)

5.2 Die erste Nachbehandlung wird ohne Beweis eines neuen Marders ausgeführt. Bei jeder weiteren
Nachbehandlung muss vom Auftraggeber den Nachweis des Neubefalls von Marder / Waschbär darlegen. (Webcam/Foto/Kot/Spuren)

5.3 Die Garantie erlischt wenn:

  • Sturmschäden
  • Wasser ins Dach eingedrungen ist
  • öffnen / Reparatur /Umbau des Daches ohne Information an MC Marder
  • empfohlene Reparaturen nicht von Auftraggeber erledigt wurden

5.4 Eine Garantieverlängerung kann ermöglicht werden wenn der Auftraggeber sich vor Ablauf der 2 Jahre zu einer kostenpflichtigen Nachbehandlung entscheidet. Kosten betragen bis zu 50% günstiger als erste Behandlung. Bei einer Nachbehandlung nach Ablauf der Garantie sind mit Kosten wie zur Erstbehandlung zu rechnen.

5.5 Nachbehandlungen für Garantieverlängerungen sind mind. 2 Monate vor Bedarf bei MC Marder anzumelden.

5.6 Die Garantie greift erst wenn das komplette Dach behandelt wurde.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen werden von MC Marder nach der Behandlung elektronisch an Auftraggeber gesendet

6.2 Zahlungsfristen sind 5 Tage nach Rechnungseingang

6.3 Ratenzahlungen können mit MC Marder vereinbart werden

6.4 Bei Aufträgen über 8000€ wird eine Vorkasse von 25% fällig

 

7. Widerrufsrecht

7.1 Der Auftraggeber hat ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Sollte der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist den Auftrag stornieren ist eine Gebühr von 30 % des Auftragswertes fällig.

 

8.0 Tag der Behandlung

8.1 MC Marder vergibt 3‐ 5 Tage vor der Behandlung den Termin der Behandlung. Da die Arbeiten zu 90 % außen durchgeführt werden ist der Behandlungstag Wetterabhängig.

8.2 Der Auftraggeber muss Zugang zum Dach gewährleisten und eine Stromquelle zur Verfügung stellen

8.3 Bei Behandlungen im Dachboden müssen Rauchmelder deaktiviert werden.

8.4 Die Feuerwehr der Gemeinde muss über den Tag der Behandlung vom Auftraggeber informiert werden.

8.5 Fenster müssen geschlossen gehalten werden.

8.6 Auftraggeber muss sich vorab über versteckte Hohlräume ( Anbau/ Umbau) informieren und diese MC Marder mitteilen. Sollten diese Informationen fehlen und es zur Nachbehandlung kommen, werden diese kostenpflichtig.

8.7. Stellt MC Marder im Laufe der Behandlung fest das es sich nicht um Marder/Waschbär handelt, wird der Auftraggeber informiert und Einsatz abgebrochen. Kosten werden anteilig fällig (Anfahrt, Arbeitsstunden und verbrauchtes Material)

8.8 Stellt MC Marder einen zu großen Schaden an Dach/ Isolierung fest wird der Auftraggeber informiert. MC Marder muss die Behandlung abrechen und Auftraggeber muss Reparatur durchführen lassen. Eine Gebühr von 350€ wird durch den Aufwand fällig. MC Marder führt Arbeiten nach Reparatur durch. Nach Beendigung wird Hauptrechnung gestellt.

8.9 Sollte MC Marder zu große Schäden nur auf einer Seite des Daches finden wird Rechnung anteilig gestellt. Bei Behandlung nach Reparatur wird Aufwandsgebühr von 350€ ebenfalls fällig.

 

9. Haftungsbeschränkungen

9.1 Abgesehen von Personenschäden haftet MC Marder nur, wenn MC Marder vom Geschädigten zumindest krass grobe Fahrlässigkeit im Zuge der Leistungserbringung am Objekt nachgewiesen wird. MC Marder haftet niemals für indirekte Schäden oder Folgeschäden einschließlich Geschäftsentgang oder erhofften Gewinn.

9.2 Die vertragliche Haftung von MC Marder überschreitet keinesfalls den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Eigentums. Die vertragliche Haftung von MC Marder wird jedenfalls durch die Höhe der vertraglichen Gebühr begrenzt.

9.3 MC Marder hftet niemals für Schäden, welche direkt oder indirekt von Schädlingen verursacht wurden, außer die Schäden wurden durch eine nachlässige Untersuchung seitens MC Marder verursacht oder signifikant verschlimmert. Im Falle einer solchen Haftung gilt die Haftungsbeschränkung wie in den Paragrafen 9.1 bis 9.2 dargelegt. MC Marder haftet niemals für Schäden, welche von Mikroorganismen, Allergenen, Chemikalien oder fremden Objekten verursacht wurden.

9.4 MC Marder haftet niemals für Schäden, welche direkt oder indirekt durch Feuer entstanden sind, wenn ein solches Feuer auf unsachgemäßen Feuerschutz oder auf inkorrekte Informationen seitens des Kunden in Bezug auf den Zustand des Objektes zurückgeführt werden kann.

9.5 Alle Angaben von MC Marder bezüglich der elektrischen Sicherheit des Kunden sind nur Empfehlungen. MC Marder haftet niemals für inkorrekte Empfehlungen oder für das Fehlen solcher Empfehlungen.

9.6 MC Marder haftet niemals für Gebühren, Geldstrafen, Bußgelder, Vertragsstrafen oder ähnliche Sanktionen, die dem Kunden nach einer Überprüfung oder einem Vorfall auferlegt werden.

9.7 Für Verbraucher gilt: Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Personenschäden.

9.8 MC Marder haftet niemals für Schäden an Dachziegeln, Verlattungen oder Isolierungen.

 

10. Behandlungszeiten/Termine

10.1 MC Marder arbeitet in der Zeit vom 01.03.‐ 30.11. mit 100 % Auslastung. In den Monaten Dezember bis Februar ist nur minimaler Einsatz, durch Schnee, Frost und Regen. Dies kann in den Wintermonaten zu langen Wartezeiten führen.

10.2 MC Marder vergibt die Termine in der Saison ca. 3 Tage vor Beginn telefonisch.

 

11. Datenschutz

11.1 Die Vertragspartner verpflichten sich die rechtlichen Bestimmungen für personenbezogene Daten zu befolgen.

11.2 Geheimhaltung seitens der MC Marder gilt für Informationen, die der Kunde ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich vertragliche Inhalte, insbesondere Konditionen und Leistungsbeschreibungen der Servicevereinbarung nicht an DRITTE weiterzugeben.